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Gut Beraten Initiative kommt gut an


Textinfos:


Beschreibung:
Fachbericht zu Weiterbildungsinitiative Gut Beraten der Versicherungsvermittler
Angebot beendet.
Titel:Gut Beraten Initiative kommt gut an
Start:16.10.2017, 14:55 UhrEnde:14.01.2018, 01:01 Uhr
Stichworte:Immobilien, Gutachten, Baufinanzierung, Kredite, Versicherungen, Wirtschaft, Finanzdienstleistungen, Finanzanlagen
Zielmedium: Fachmagazin
Journalist:Sandra SchlegelRegistriert seit:16.10.2017
Social-Media:
Ressort:FinanzenKategorie:Fachartikel
PP-Ident-Nr.:T-1174Preis:30.00 Euro
Überblick:Keine Berufssparte kann auf Weiterbildung und Qualifikation verzichten - vor allem sich ständig ändernde Produkt- und Tarifbestimmungen der zahlreichen Versicherungsgesellschaften fordern jeden Versicherungsvermittler. Die 2014 eingeführte Bildungsinitiative sichert das hohe Beratungsniveau.
Auch bei den Versicherungsnehmern kommt die Bildungsinitiative gut an: Bei einer mündlichen Befragung von zufällig ausgewählten Personen konnten rund 38% der Befragten den Begriff "Gut Beraten Initiative" zuordnen.  86% der Personen, die den Begriff zuordnen konnten, vertreten eine positive Meinung zu der Initiative. Die anderen 14% machten hierzu keine nähere Angabe. Grundsätzlich äußerten die Befragten, dass diese Weiterbildungsinitiative die Fachkompetenz ihrer Versicherungsvermittler stärkt und sie sich dadurch auch besser und kompetenter beraten fühlen.
Die Initiative Gut Beraten wurde 2014 von der Versicherungswirtschaft ins Leben gerufen. Hintergrund war nicht nur die Forderung der EU nach einer stetigen Weiterbildung der Versicherungsvermittler, sondern auch die Sicherstellung und Stärkung der Beratungsqualität in der Versicherungsbranche und deren transparente Darstellung. Stand September 2017 besitzen bereits 129.392 Vermittler ein Weiterbildungskonto, so die veröffentlichte Statistik von Gut Beraten. Auf unsere telefonische Anfrage hin nach weiteren geplanten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, teilte Gut Beraten mit, dass sich die Initiative mitten in der Umstellung zur IDD-Konformität befindet.
Doch was bedeutet dies konkret? IDD steht für Insurance Distribution Directive und bedeutet übersetzt Versicherungsvertriebsrichtlinie, welche im Februar 2018 in Kraft tritt und die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/97 bedeutet. Die Weiterbildungsinitiative Gut Beraten legt derzeit neue Anrechnungsregeln fest, die ab 2018 gelten werden und das bisher geführte Punktesystem wird durch ein Zeitstundensystem ersetzt. Von der Weiterbildungspflicht werden ab 2018 auch alle Innendienstmitarbeiter eines Versicherungsvertriebs erfasst. Nach wie vor stehen vorrangig die Transparenz, die Qualität und die Seriosität der Weiterbildungsmaßnahmen im Vordergrund. Somit wird ein weiterer Schritt unternommen, um die Vermittlerkompetenz zu stärken.
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Änderungen:nicht erlaubtStatus:beendet
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